Das Ziel unserer Arbeit liegt darin, Sie als Eigentümer zu entlasten, Ihre Interessen zu vertreten und für eine werterhaltende
Immobilienbewirtschaftung zu sorgen.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Management des eigenen Immobilien-Portfolios sowie in der Verwaltung fremder Objekte wissen wir worauf Eigentümer bei der Verwaltung und Wertsteigerung
ihrer Immobilie Wert legen. Daher haben wir ein umfangreiches Leistungsangebot entwickelt, das sich Ihren Interessen und individuellen Bedürfnissen anpasst.
Zu unseren Kernkompetenzen gehört die professionelle Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie der An- und Verkauf von Immobilien.
Mit viel Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick kümmern wir uns um die kaufmännischen, technischen und juristischen Aufgaben.
Für Eigentümer und Mieter sind wir gut erreichbar, sodass mögliche Mängel und Probleme immer zeitnah aufgedeckt und beseitigt werden. Zudem gehört es zu unserer Leistung, dass wir Ihre Immobilie
in regelmäßigen Zeitabständen auf den technischen Gebäudezustand überprüfen. Auf diese Weise werden notwendige Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen frühzeitig erkannt und durchgeführt.
Zudem verfügen wir über ein starkes Netzwerk zu sehr zuverlässigen Partnern und Handwerkern u. a. aus dem Elektro-, Maler-, Dachdecker- und Heizungsinstallationsbereich.
Hier finden Sie einen Auszug unserer Leistungen im Bereich der WEG-Verwaltung:
1)
Durchführung der Eigentümerversammlung
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Formulierung und Versand der Einladung nebst Tagesordnung
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Erstellung der Anwesenheitsliste, Vollmachtsüberprüfung, Feststellen und Kontrolle der Beschlussfähigkeit
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Führung des Versammlungsvorsitzes, soweit die Eigentümergemeinschaft nichts anderes beschließt
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Führung der Beschluss-Sammlung
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Erstellung der Niederschrift der Eigentümerversammlung, Einholung der Unterschriften der Mitunterzeichner und
Versand an alle Eigentümer
2)
Kaufmännische Betreuung
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Einrichtung und Führung der Bankkonten im Namen der Eigentümergemeinschaft
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Sachliche und rechnerische Prüfung der Eingangsrechnungen
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Fristgerechte Bewirkung von Zahlungen, soweit möglich unter Ausnutzung von Skonto
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Kontrolle und Abrechnung von Hausmeister- und Sonderkassen (z.B. für gemeinschaftliche
Wascheinrichtungen)
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Überwachung des Zahlungseingangs der einzelnen Eigentümer und sonstiger Schuldner der
Eigentümergemeinschaft
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Mündelsichere und zinsgünstige Anlage der Instandhaltungsrückstellung; zur Überbrückung von
Liquiditätsengpässen ist der Verwalter berechtigt, die Instandhaltungsrückstellungen bzw. die hierfür bestimmten Beitragsleistungen bis zu einem Betrag, der die Summe der
Hausgeldvorauszahlungen aller Wohnungseigentümer für den Zeitraum von drei Monaten nicht übersteigt, zu verwenden
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Mündelsichere und zinsgünstige Anlage sonstiger Liquiditätsüberschüsse
3)
Wirtschaftsplan/Jahresabrechnung
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Aufstellung eines Gesamt- und Einzelwirtschaftsplanes gemäß § 28 Abs. 1 WEG für jeden Abrechnungszeitraum und
dessen Versand an alle Eigentümer
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Abruf der sich aus dem jeweiligen Wirtschaftsplan ergebenden Hausgelbeträge
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Erstellung einer ordnungsgemäßen, den gesetzlichen Vorschriften und den Vorgaben der Gemeinschaftsordnung
entsprechenden Gesamt- und Einzelabrechnung innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes mit getrennter (bzw. bei Zahlungsrückständen quotaler) Erfassung der Vorschüsse
auf die Bewirtschaftungskosten (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 WEG) und der Beitragsleidtung zur Instandhaltungsrückstellung (§ 28 Abs. 1 Nr. 3 WEG)
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Versand der Abrechnungsunterlagen zwei Wochen vor der Beschlussfassung durch die Eigentümerversammlung und
Bereithaltung der Abrechnungsunterlagen zur Einsichtnahme
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Anforderungen von Nachzahlungen/Auszahlung von Guthaben aus den beschlossenen Endabrechnungen
4)
Instandhaltung und Instandsetzung:
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Bei der Veranlassung von laufenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten obliegen dem Verwalter
folgende Aufgaben:
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Einholung von Kostenvoranschlägen und Vergleichsanageboten
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Abstimmung der Auftragsvergabe mit dem Verwaltungsbeirat
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Vergabeverhandlung und Beauftragung
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Organisation und Koordination der Durchführung der Arbeiten
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Rechnungsprüfung und -ausgleich
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Geltendmachung von Mängelbeseitigungs- und Gewährleistungsansprüchen
5)
Allgemeine Verwaltertätigkeit:
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Geordnete Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen (Beschluss-Sammlung, Versammlungsniederschriften, gerichtl.
Entscheidungen, Pläne) sowie der Abrechnungsunterlagen während der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
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Allgemeine Aktenführung
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Erfassung und Pflege der Eigentümerdaten
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Durchführung der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
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Einstellung, Überwachung du Kündigung von Personal für die Eigentümergemeinschaft (z. B. Hauswart,
Hausreinigungskräfte)
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Abschluss, Unterhaltung und Kündigung von Lieferungs- und Entsorgungs-, Wartungs- und sonstigen
Dienstleistungsverträgen, sowie von Verträgen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz-, Warmwasser und Kaltwasserkosten einschließlich der erforderlichen Geräteausstattung
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Abschluss und Kündigung der gemäß Gemeinschaftsordnung oder den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
abzuschließenden Versicherungen
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Überwachung der Einhaltung der Hausordnung und Aussprache von Abmahnungen gegenüber dem Störer bei Vorliegen
schriftlicher und nicht anonymer Beschwerden sowie Unterrichtung der nächsten Eigentümerversammlung, wenn die Abmahnung ohne Erfolg blieb
6)
Unterstützung des Verwaltungsbeirats:
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Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat durch laufende Information des Verwaltungsbeirats über alle
wesentlichen Geschäftsvorfälle
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Ausarbeitung von Entscheidungsvorschlägen und Einholung der Stellungnahme des Verwaltungsbeirates
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Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungsbeirates (max. 2 im Jahr)
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Unterstützung der Rechnungsprüfung
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Abstimmung der Terminierung und der Tagesordnung von Eigentümerversammlungen sowie der Entwürfe der
Wirtschaftspläne
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allgemeine organisatorische Unterstützung des Verwaltungsbeirates
Für Fragen sprechen Sie uns einfach an. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, damit unsere Leistungen genau zu Ihren Bedürfnissen und Wünschen passen!
Ihr Team der Immobilien Mühlmeyer