Wenn Sie in eine unserer Wohungen neu eingezogen sind benötigen Sie Wohnungsgeberbestätigung nach
§ 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) zur Ummeldung. Laden Sie sich die Vorlage herunter und tragen Sie die eingezogenen Personen sowie die Adresse ein. Anschließend können Sie uns die Bescheinigung
zur Unterzeichnung zukommen lassen.